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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen zu Bring a Friend (Stand: Februar 2024)

BRING A FRIEND – GEWORBENE:R

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Prämie für die Vermittlung eines:einer Teilnehmenden sind nur dann erfüllt, sofern sich die geworbene Person für eine Weiterbildung der IU Internationale Hochschule (im Folgenden: IU) einschreibt, die Weiterbildung begonnen hat und die jeweils gültige Widerrufsfrist des Vertrages mit der IU Internationale Hochschule GmbH ohne eine dahingehende Erklärung verstrichen ist. Für die Zahlung der Prämie ist essenziell, dass die geworbene Person die werbende Person in der Onlinebewerbung angibt (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse). Nach Absenden der Onlinebewerbung und damit der Kontaktaufnahme zur IU ist ein Nachtrag des Werbers nicht mehr möglich. Die Empfehlung ist ungültig, sofern vor der Empfehlung bereits Kontakt zwischen der geworbenen Person und der IU bestand. Die gewerbliche Vermarktung der Bring a Friend Aktion ist auf eigenen Webseiten oder innerhalb ähnlicher Formate ausdrücklich untersagt.

Ausgeschlossen von der Bring a Friend-Aktion sind alle Mitarbeitenden der IU Group N.V. und deren Tochtergesellschaften.


BRING A FRIEND – WERBER:IN

Die werbende Person muss zum Zeitpunkt der Geltendmachung in eine Weiterbildung der IU Internationale Hochschule vollständig eingeschrieben sein oder diese erfolgreich beendet haben. Die Möglichkeit der Weiterempfehlung umfasst das aktuelle Weiterbildungs- und Studienangebot der IU Internationale Hochschule. Ausgeschlossen von der Bring a Friend-Aktion sind alle Mitarbeitenden der IU Group N.V. und deren Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist die gewerbliche Vermarktung der Bring a Friend Aktion auf eigenen Webseiten oder innerhalb ähnlicher Formate ausdrücklich untersagt.

Die Auszahlung findet binnen acht Wochen nach Weiterbildungsstart des Geworbenen statt, sofern die Widerrufsfrist erfolgreich ohne Widerruf verstrichen ist. Die Geldprämie wird nur an Personen vergütet, die ein IBAN-Bankkonto haben. 

Geldprämien können sich ggf. negativ auf staatliche Unterstützungsleistungen auswirken. Das hat der:die Werbende vorab eigenständig zu prüfen und kann der IU mitteilen, dass er:sie auf die Prämie verzichtet.


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