Du willst Dich neben dem Beruf weiterbilden? Mit dem Qualifizierungschancengesetz hast Du die Chance auf bis zu 100 % Förderung! Wir beraten Dich und Deinen Arbeitgeber ganz individuell.
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der IU Akademie
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen und Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Dabei können Weiterbildungskosten teilweise oder vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz erhalten, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Unternehmensgröße. Der letzte Berufsabschluss sowie Deine letzte Förderung (falls vorhanden) müssen mindestens zwei Jahre zurückliegen. Die individuelle Förderfähigkeit wird durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit geprüft.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens, in dem Du tätig bist. Zuschüsse können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten abdecken. Die genaue Höhe der finanziellen Förderung wird individuell durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.
Übrigens: Auch Lohnentgeltkosten sind förderbar. Unser Team berät Dich gerne!
*Die hier verwendeten Siegel mit Hochschulbezug kennzeichnen die IU Internationale Hochschule, deren Teilbereich die IU Akademie ist.