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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. DURCHFÜHRUNG DER WEITERBILDUNG

1.1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen gemäß AZAV § 81 ff SGB III für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

1.2. Weiterbildungsbezeichnung und Abschluss

Die IU Internationale Hochschule (nachfolgend: IU) verpflichtet sich zur Durchführung der ausgewählten Weiterbildung nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die IU zustande. Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erwirbt der:die Teilnehmende ein Weiterbildungszeugnis, sofern keine der notwendigen Prüfungsleistungen endgültig nichtbestanden wurde. In diesem Fall erwirbt er:sie ein Teilnahmezeugnis, wenn mindestens 80 Prozent der zu absolvierenden Lernkontrolleinheiten und ggf. weitere Leistungen (z.B. Projektberichte, Seminararbeiten etc.) der gesamten Weiterbildung bestanden wurden. Wurden weniger als 80 Prozent der zu absolvierenden Lernkontrolleinheiten erfolgreich absolviert oder ggf. weitere Leistungen (z.B. Projektberichte, Seminararbeiten etc.) der gesamten Weiterbildung nicht erfolgreich absolviert, erhält der:die Teilnehmende kein Zeugnis. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird. Ferner wird dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form eine Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms für das Fernunterrichtsprogramm an der IU Internationale Hochschule zur Verfügung gestellt.

1.3. Teilnehmendenbescheinigung

Die IU händigt dem:der Teilnehmenden nach Abschluss der Weiterbildung eine Teilnehmendenbescheinigung mit Angabe zum Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Weiterbildung aus.

1.4. Änderung von Programmplänen

Die IU hat das Recht, Programmpläne abzuändern, soweit dies für den:die Teilnehmende:n zumutbar ist und dem Ausbildungsziel der Weiterbildung entspricht.

2. DAUER DES VERTRAGES UND DER WEITERBILDUNG

2.1. Dauer des Vertrages und der Weiterbildung

Die Weiterbildung und der Vertrag hat die auf Seite 1 festgelegte Laufzeit. Die Weiterbildung bzw. der Vertrag beginnt mit dem auf Seite 1 angegebenen Zeitpunkt und endet nach der auf Seite 1 festgelegten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2.2. Ordentliche Kündigung des Vertrages

Der:die Teilnehmende kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IU und des Teilnehmenden den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

2.3. Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Teilnehmenden liegen insbesondere bei Arbeitsaufnahme des:der Teilnehmenden sowie bei lebensbedrohlichen Krankheiten des:der Teilnehmenden oder Tod des:der Teilnehmenden vor. Der Wechsel der Weiterbildung, ein Umzug des:der Teilnehmenden, nicht bestandene Prüfungen des:der Teilnehmenden, finanzielle oder familiäre Gründe des:der Teilnehmenden rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung. Wenn nach Vertragsschluss die Zulassung für die Weiterbildung erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Teilnehmende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zwei Wochen kündigen. Die IU kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der IU die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei der Erteilung unrichtiger Angaben zu der teilnehmenden Person, bei mangelnder Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit des:der Teilnehmenden, bei häufig unentschuldigter Abwesenheit des:der Teilnehmenden, bei einem Fehlverhalten des:der Teilnehmenden gegenüber anderen Teilnehmenden oder gegenüber Mitarbeiter:innen der IU, bei Missachtung von Ausbilderweisungen der IU, bei Nichterreichung des Lehrgangsziels, bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung der IU oder den Fernunterrichtsvertrag sowie bei kriminellen Handlungen des:der Teilnehmenden zulasten der IU oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Fernunterrichtsprogramms nicht erteilt wird. Bevor eine fristlose Kündigung aufgrund von Fehlverhalten des:der Teilnehmenden durch die IU ausgesprochen wird, erteilt die IU dem:der Teilnehmenden eine Abmahnung in Textform.

2.4. Widerrufsrecht

Der:die Teilnehmende hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der:die Teilnehmende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Teilnehmende die IU mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der:die Teilnehmende kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der:die Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2.5. Rücktrittsrecht

Dem:der Teilnehmenden steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Weiterbildung, zu. Zudem steht dem:der Teilnehmenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass eine Förderung nach dem SGB III nicht erfolgt.

3. PROGRAMMGEBÜHREN

Die Gebühren für die Weiterbildung werden vom Kostenträger direkt an den Maßnahmenträger, die IU, überwiesen. Die Bereitstellung der Schulungsunterlagen ist in den Maßnahmenkosten enthalten.

4. PFLICHTEN DES:DER TEILNEHMENDEN

4.1. Adressänderung oder Angaben bei Arbeitsaufnahme

Der:die Teilnehmende hat der IU Änderungen seines:ihres Namens und seiner:ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer unbefristeten oder befristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme für mindestens ein Jahr hat der:die Teilnehmende dies der IU unverzüglich mitzuteilen.

4.2. Erbringung von Prüfungsleistungen mittels Online-Tools

Teilnehmenden ist bekannt, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Durchführung von Online-Klausuren Englischkenntnisse in einem geringen Umfang notwendig sind, da die Kommunikation mit den Proctoren (Klausuraufsichtspersonen) lediglich in englischer Sprache möglich ist. Die Erbringung von Prüfungsleistungen in bestimmten Modulen bzw. Kursen kann teilweise nur durch die Nutzung von Online-Tools erfolgen, die eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU erfordern. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in gesonderten Informationsblättern erläutert.

4.3. Überprüfung mittels Plagiatssoftware

Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, eine elektronische Fassung seiner:ihrer Prüfungsarbeiten in elektronisch kopier- und lesbarem Format (z. B. DOC, DOCX, PDF, RTF) frei von allen personenbezogenen Daten (ohne Deckblatt, persönliche Erklärungen, Widmungen, Unterschrift etc.) zur Ermöglichung einer Überprüfung seiner:ihrer Prüfungsarbeit mittels einer Plagiatssoftware durch die IU zur Verfügung zu stellen. Der:die Teilnehmende räumt der IU und eigens hierzu von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die Prüfungsarbeit für diesen Zweck zu nutzen.

4.4. Wahrung des Urheberrechts

Sämtliche Weiterbildungsinhalte und –medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den vertraglich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte. Zulässig ist das Speichern und Ausdrucken der Weiterbildungsinhalte und –medien für persönliche Zwecke.

4.5. Weitere Pflichten

Der:die Teilnehmende erkennt die jeweils gültige Allgemeine Prüfungsordnung sowie die Studien- und Prüfungsordnung des Quellstudienganges, die Nutzungsordnung der IU für die Bibliothek und die Richtlinien für Online- Klausuren und die Richtlinien für Online– Präsentationen als für sich verbindlich an.

5. VIRTUELLER CAMPUS UND DIGITALES LEHRMATERIAL

Zentrale Lernprozesse der Weiterbildung sowie die Weiterbildungsorganisation werden internetbasiert über den virtuellen Campus der IU abgewickelt. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte ist in den Weiterbildungsgebühren nicht enthalten. Der virtuelle Campus der IU ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden dem:der Teilnehmenden zu Beginn der Weiterbildung mitgeteilt und er:sie sichert zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den virtuellen Campus oder auf die Lernmaterialien der Weiterbildung zu ermöglichen.

6. DATENSCHUTZ

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des:der Teilnehmenden in diesem Zusammenhang sind in dem gesonderten Informationsschreiben zum Datenschutz erklärt, welches den Teilnehmenden auf der Homepage der IU Akademie zugänglich gemacht wird. Die IU verwendet zur Durchführung des Fernunterrichtsvertrags Software verschiedener Anbieter, durch die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Der:die Teilnehmende willigt ein, dass die IU im erforderlichen Umfang persönliche Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, speichert, erhebt und verarbeitet. Ferner erklärt sich der:die Teilnehmende damit einverstanden, dass in gesetzlich festgelegten Fällen seine:ihre Daten an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

7. HAFTUNG DER IU

Die IU haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die IU haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.

8. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Teilnehmende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein:ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird gemäß § 38 (3) ZPO für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Erfurt, Landgericht Erfurt). Für jene Personen, die zum Vertragsschluss sowie während des Vertragszeitraumes über keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, wird gemäß § 38 (2) ZPO ebenfalls die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Erfurt, Landesgericht Erfurt). Für Zeiträume, in welchen die betreffende Person über einen Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, entfaltet diese Gerichtsstandvereinbarung keine Wirkung. Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.

AUSZEICHNUNGEN, AKKREDITIERUNGEN UND ZERTIFIZIERUNGEN