2. DAUER DES VERTRAGES UND DER WEITERBILDUNG
2.1. Dauer des Vertrages und der Weiterbildung
Die Weiterbildung und der Vertrag hat die auf Seite 1 festgelegte Laufzeit. Die Weiterbildung bzw. der Vertrag beginnt mit dem auf Seite 1 angegebenen Zeitpunkt und endet nach der auf Seite 1 festgelegten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.2. Ordentliche Kündigung des Vertrages
Der:die Teilnehmende kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IU und des Teilnehmenden den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
2.3. Außerordentliche Kündigung des Vertrages
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Teilnehmenden liegen insbesondere bei Arbeitsaufnahme des:der Teilnehmenden sowie bei lebensbedrohlichen Krankheiten des:der Teilnehmenden oder Tod des:der Teilnehmenden vor. Der Wechsel der Weiterbildung, ein Umzug des:der Teilnehmenden, nicht bestandene Prüfungen des:der Teilnehmenden, finanzielle oder familiäre Gründe des:der Teilnehmenden rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung. Wenn nach Vertragsschluss die Zulassung für die Weiterbildung erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Teilnehmende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zwei Wochen kündigen. Die IU kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der IU die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei der Erteilung unrichtiger Angaben zu der teilnehmenden Person, bei mangelnder Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit des:der Teilnehmenden, bei häufig unentschuldigter Abwesenheit des:der Teilnehmenden, bei einem Fehlverhalten des:der Teilnehmenden gegenüber anderen Teilnehmenden oder gegenüber Mitarbeiter:innen der IU, bei Missachtung von Ausbilderweisungen der IU, bei Nichterreichung des Lehrgangsziels, bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung der IU oder den Fernunterrichtsvertrag sowie bei kriminellen Handlungen des:der Teilnehmenden zulasten der IU oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Fernunterrichtsprogramms nicht erteilt wird. Bevor eine fristlose Kündigung aufgrund von Fehlverhalten des:der Teilnehmenden durch die IU ausgesprochen wird, erteilt die IU dem:der Teilnehmenden eine Abmahnung in Textform.
2.4. Widerrufsrecht
Der:die Teilnehmende hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der:die Teilnehmende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Teilnehmende die IU mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der:die Teilnehmende kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der:die Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2.5. Rücktrittsrecht
Dem:der Teilnehmenden steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Weiterbildung, zu. Zudem steht dem:der Teilnehmenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass eine Förderung nach dem SGB III nicht erfolgt.