Weiterbildungs-Merkliste
Förderungen der beruflichen Weiterbildung
Ausbildung abgeschlossen, Berufserfahrung gesammelt doch für die Weiterentwicklung im Job reichen die vorhandenen Qualifikationen nicht mehr aus? An diesem Punkt stehen immer mehr Arbeitnehmende – nicht zuletzt aufgrund der neuen Anforderungen bedingt durch die Digitalisierung. Die gute Nachricht: Für einen Aufstieg, Quereinstieg oder die persönliche Weiterentwicklung ist es nie zu spät. Weiterbildungen sind hoch im Kurs - denn neues Wissen schafft neue (Job) Chancen. Und damit die Weiterbildungskosten nicht zur Motivationsbremse werden, gibt’s Unterstützung: durch verschiedene Förderungen der beruflichen Weiterbildung. Welche das sind und wo diese beantragt werden können, erfährst Du in diesem Artikel.
Bevor wir auf die Förderungen für berufliche Weiterbildungen eingehen, befassen wir uns mit der Definition von beruflichen Weiterbildungen. Voraussetzung für eine berufliche Weiterbildung ist primär, dass die Person, die eine Weiterbildung machen möchte, sich derzeit in einem Angestelltenverhältnis befindet. Also berufstätig ist und zur Erweiterung der vorhandenen Kenntnisse neben dem Beruf eine Weiterbildung macht. Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert die berufliche Weiterbildung, als Bildungsmaßnahme mit dem Ziel, aufbauend auf der Ausbildung, einer Erwerbsperson neue Qualifikationen zu vermitteln oder alte zu erhalten und aufzufrischen, um so nachhaltig die Beschäftigungschancen sicherzustellen und ein selbständiges Agieren auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Zudem dient die berufliche Weiterbildung auch der Sicherstellung des qualitativen und quantitativen Arbeitskräftebedarfs der Betriebe beziehungsweise der Volkswirtschaft. Dabei wird es in Zukunft immer wichtiger, eine kontinuierliche Weiterbildung sicherzustellen und lebenslanges Lernen zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Und auch hier spielt die Digitalisierung und Globalisierung eine große Rolle: Denn durch die Flexibilisierung der Arbeitswelt werden vermehrt berufsübergreifende und soziale Kompetenzen benötigt.
Nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch Berufstätige können vom Bildungsgutschein profitieren – insbesondere dann, wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht. Wenn also die Weiterbildung dazu beiträgt, das Wissen zu erweitern, welches in Zukunft zur Ausübung des Berufs notwendig ist. Ein Bildungsgutschein kann von Weiterbildungsinteressierten bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. Wodurch die Kosten der (beruflichen) Weiterbildung bis zu 100 % übernommen werden.
Die Förderung der (beruflichen) Weiterbildung durch den Bildungsgutschein muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eingelöst werden. Voraussetzung für den Erhalt und das Einlösen eines Bildungsgutscheins ist, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind - wie die der IU Akademie. Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie der Bildungsgutschein beantragt werden kann, erfährst Du in unserem Blogartikel „Bildungsgutschein beantragen: so klappt‘s“ oder auf der Bildungsgutschein Seite der Agentur für Arbeit.
Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Hürde hierfür ist meist nicht hoch, da die Unternehmen vom Wissen der Angestellten profitieren. Durch die Wissenserweiterung und lebenslanges Lernen bieten Arbeitnehmende dem Arbeitgeber einen deutlichen Mehrwert, was sich unter anderem auch finanziell positiv beim Arbeitgeber und bei den Angestellten selbst bemerkbar macht. Daher ist es für Unternehmen durchaus interessant, in das Kapital der Mitarbeitenden zu investieren. Ob eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Unternehmen erfolgt, entscheidet der Arbeitgeber individuell. Daher ist gutes Verhandlungsgeschick von Vorteil. Denn auch die Höhe der Förderung ist Ermessenssache. Mit guten Argumenten steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber den Mehrwert der geplanten Weiterbildungsmaßnahme erkennt und eine Förderung genehmigt.
Unser Tipp: Auf der Finanzierungsseite für Berufstätige stellen wir Dir ein Kostenübernahme Formular zur Verfügung – Fülle einfach das Formular aus und nehme es zur Verhandlung Deiner Weiterbildungsmaßnahme mit. So bist du bestens vorbereitet.
Der Staat fördert die Weiterbildung: das ist das Konzept hinter der Förderung einer beruflichen Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz. Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit dem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. Zum einen, um die vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern oder zu erweitern. Und zum anderen, um den derzeitigen Arbeitsplatz mit der Weiterbildung zu sichern indem durch aktualisiertes Wissen neue Aufgaben übernommen werden können. Und das wird heute immer wichtiger: denn die Berufe verändern sich und mit ihnen auch die gewünschten Kompetenzen von Arbeitnehmenden. Durch das Qualifizierungschancengesetz übernimmt der Staat - je nach Betriebsgröße - zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Zudem werden die Lohnkosten während der Weiterbildung mit 25 % bis 75 % bezuschusst.
Ergänzend zu den bundesweiten Förderungen für berufliche Weiterbildungen - wie das Qualifizierungschancengesetz – gibt es auch Förderungsinitiativen der einzelnen Bundesländer. Eine Übersicht der einzelnen Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildungen wird - zusammen mit den Förderprogrammen des Bundes und der EU – in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.
Neben den genannten Förderungen von beruflichen Weiterbildungen gibt es auch die Möglichkeit, im Nachhinein die Kosten der Weiterbildung durch die Steuererklärung zurückzuholen. Denn die aufgewandten Kosten lassen sich als Werbungskosten vollständig in der Einkommenssteuererklärung angeben wordurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Zu den anbringbaren Weiterbildungskosten zählen neben den Kursgebühren auch Literaturkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungsmehraufwand. Wie und welche Kosten der beruflichen Weiterbildung von der Steuer abgesetzt werden können, liest Du in unserem Blogartikel „Weiterbildung von der Steuer absetzen“.
Eine Weiterbildung amortisiert sich schnell. Dennoch stellt sie zu Beginn eine Investition dar. Da ohne lebenslanges Lernen die Herausforderungen der Digitalisierung nicht machbar sind, wurden zur Unterstützung von Weiterbildungsinteressierten bestimmte Förderungen der beruflichen Weiterbildung in Deutschland ins Leben gerufen. Darunter der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Förderungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber, den Staat oder die einzelnen Bundesländer. Als auch die Möglichkeit, Weiterbildungskosten von der Steuert abzusetzen. Die genannten Förderungen für berufliche Weiterbildungen übernehmen – je nach Fördermaßnahme – bis zu 100% der Weiterbildungskosten.
Ich lebe in Innsbruck und bin Redakteurin an der IU Akademie. Ich liebe gute Magazine, das Schreiben und die Berge - ob im Sommer zum Wandern oder im Winter auf der Piste. Wenn es für mich mal nicht in die Natur geht, rolle ich auch gerne die Yogamatte aus oder tausche die Tastatur des Laptops gegen die Tasten am Klavier.
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