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So kannst Du Deine Weiterbildung von der Steuer absetzen

Tipps | 6 Min. Lesezeit
28.02.2023
Von Sinja Burgemeister

Ein Leitfaden: Weiterbildung von der Steuer absetzen 

Die Entscheidung für eine Weiterbildung ist häufig eine Frage der Finanzierung. Auch, wenn sich die Kosten der Weiterbildung meist schnell durch anschließende berufliche Erfolge amortisieren. Daher gibt es nun eine gute Nachricht: Die Wunsch-Weiterbildung kann von der Steuer abgesetzt werden. Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen hierfür gelten und welche Kosten abgesetzt werden können erklären wir Dir in diesem Artikel.  

Weiterbildung oder Fortbildung? Wichtig ist der Karrierebezug!

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Bevor die steuerliche Absetzbarkeit thematisiert wird, ist es wichtig zu klären, um welche Form der Weiterbildung es sich handelt. Denn hier macht das Finanzamt einen Unterschied: Nicht für jede Aus- oder Weiterbildung lassen sich die Kosten unter den Werbungskosten veranschlagen. Bei der Weiterbildungsmaßnahme muss es sich um eine berufliche Weiterbildung und nicht um eine Erstausbildung handelt. Und da für Auszubildende und studierende andere Regeln und Ausnahmen gelte, werden diese Bildungsmaßnahmen im Folgenden ausgeklammert. Wir fokussieren uns im Wesentlichen darauf, wie Du Deine Weiterbildung von der Steuer absetzen kannst.  

Vorausgesetze die Bildungsmaßnahme ist eine beruflichen Weiterbildung, gibt es auch hier Unterschiede: Handelt es sich um eine fachliche Fortbildung oder eine berufliche Weiterbildung? Die Fortbildung bezieht sich auf eine konkrete Anforderung im Rahmen der aktuellen beruflichen Tätigkeiten, während die Weiterbildung dazu dient, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Daher werden Weiterbildungen meist dafür eingesetzt, Beschäftigte für höherwertige Positionen zu qualifizieren. Zwar unterscheidet das Finanzamt mittlerweile nicht mehr stark zwischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, dennoch sollten die Definitionen bekannt sein, bevor die Weiterbildung von der Steuer abgesetzt wird.  

Gute Argumentation ist in diesem Fall Ausschlaggebend. Denn was wirklich wichtig ist, um die Weiterbildung von der Steuer abzusetzen ist, dass diese dazu dient, die berufliche Karriere und das Ausüben des Jobs unterstütz. Daher ist die Voraussetzung, um die Kosten der Fort- bzw. Weiterbildung steuerlich abzusetzen, eine nachvollziehbare Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt hinsichtlich des konkreten beruflichen Nutzens dieser Bildungsmaßnahme. Kurzum: Die Kosten der Bildungsmaßnahme dürfen dann in die Steuererklärung einfließen, wenn diese Relevant für den derzeitigen Beruf ist.  

Ein Beispiel: Wenn ein:e Grafiker:in eine Weiterbildung zum:zur Programmierer:in oder Webdesigner:in steuerlich geltend machen möchte, um in Zukunft auch Internetseiten erstellen zu können, ist dies eine berufsrelevante Bildungsmaßnahme. Möchte hingegen ein:e Controller:in aus privatem Interesse denselben Programmierkurs steuerlich geltend machen, wird das Finanzamt keine berufliche Notwendigkeit sehen, da dieser Kurs für den derzeitigen Job irrelevant ist. 

Das Beispiel verdeutlicht, dass glaubhaft nachgewiesen werden muss: für die Weiterbildungsmaßnahme besteht ein beruflicher Grund. Falls der Zusammenhang nicht ersichtlich ist, kann im Steuerbescheid eine detaillierte Erklärung beigelegt werden, um den Karriere-Nutzen der Weiterbildung zu begründen. 

Weiterbildung zu teuer? Kosten sparen durch die Steuer.

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Wer mitten im Berufsleben steht, hat noch lange nicht ausgelernt. In vielen Berufen ist lebenslanges Lernen unumgänglich. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur zum Teil, sind diese steuerlich absetzbar. Arbeitnehmende und auch Selbstständige können Weiterbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Auch Personen in Elternzeit oder während der Arbeitslosigkeit, können die Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen und unbegrenzt als Werbungskosten abrechnen. 

Angenommen, die Weiterbildungsmaßnahme ist für die Karriere Relevant und hat einen Bezug zum derzeitigen Beruf. Wie können Arbeitnehmende dann die Weiterbildung von der Steuer absetzen?  

Für Arbeitnehmende können die Kosten bei Werbungskosten angegeben und bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.  Das bedeutet, dass sie die Steuerabgaben durch die angegebenen Weiterbildungskosten reduzieren, wodurch sich das Nettoeinkommen erhöht und die Ausgaben der Weiterbildung durch die Steuererklärung in Teilen wieder zurückgeholt werden können.  

1. Weiterbildung von der Steuer absetzen: Angaben in der Steuererklärung

Arbeitnehmende können die Kosten für Ihre Weiterbildung über die Steuererklärung geltend machen. Hierbei muss in der Anlage N unter dem Punkt "Werbungskosten - Fortbildungskosten" die Kosten, die für die berufliche Weiterbildung angefallen sind, eingetragen werden. Welche Kosten darunter fallen, wird im nächsten Schritt erklärt. Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernommen hat, muss dieser Betrag von den Aufwendungen abgezogen werden.  

2. Weiterbildung von der Steuer absetzen: Karrierebezug darlegen

Um die Weiterbildung von der Steuer abzusetzen, müssen Steuerpflichtige dem Finanzamt mitteilen, dass es sich um eine fortführende Bildungsmaßnahme handelt. Daher sollte im Mantelbogen zur Einkommenssteuererklärung die genaue Berufsbezeichnung bzw. wenn vorhanden, der Studienabschluss eingetragen werden. 

3. Die Weiterbildung von der Steuer absetzen: Der effektive Nutzen

Die in Punk 1 angegebenen Kosten mindern nun effektiven die Steuerlast. Das heißt, wird die Weiterbildung von der Steuer abgesetzt, zahlen Steuerpflichtige dadurch weniger Steuern und bekommen die ausgegebenen Kosten teilweise über die Steuererklärung vom Finanzamt zurück. Gut zu wissen: Belege für die Weiterbildung müssen nicht mehr aktiv an das Finanzamt geschickt werden. Dennoch sollten diese aufbewahrt werden, um bei Rückfragen des Finanzamts entsprechende Nachweise erbringen zu können.  

4. Die Weiterbildung von der Steuer absetzen: Höchstbetrag ja, oder nein?

Es gibt bei den Werbungskosten in der Steuererklärung keinen Höchstbetrag. Ob Weiterbildung oder mehrjähriges Zweitstudium: Alle damit verbundenen Kosten können Jahr für Jahr steuerlich geltend gemacht werden. 

Die richtigen Kosten der Weiterbildung von der Steuer absetzen

Um effizient die Kosten der Weiterbildung von der Steuer abzusetzen, ist es wichtig zu wissen, welche Kosten unter die Werbungskosten fallen und welche nicht. Denn bei der Steuerklärung veranschlagt das Finanzamt für Arbeitnehmende Werbungskosten von 920 Euro pro Jahr. Mit den zusätzlichen Weiterbildungskosten erhöhen sich die Werbungskosten im Steuerbescheid. Je mehr Kosten also geltend gemacht werden können, desto höher wird der Steuervorteil. Für Selbstständige gibt es diese Pauschale nicht. Für sie lohnt es sich auch unterhalb der Grenze die Kosten anzugeben. 

Unter die absetzbaren Kosten fallen zum Beispiel die Weiterbildungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptop oder Software. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Daher lohnt es sich, nähere Informationen beim Finanzamt oder Deinem Steuerberatenden einzuholen. 


WICHTIGE INFO: Auch Weiterbildungen, die komplett online stattfinden, wie die der IU Akademie, können vollumfänglich von der Steuer abgesetzt werden.


Einen Anhaltspunkt gibt Dir vorab die folgende Kostenübersicht: 

Fahrtkosten:

Absetzen lassen sich Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung. Zur Anwendung kommt die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer zwischen Wohnung und Bildungsstätte. Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die tatsächlichen Kosten für das Ticket. Anders als beim Arbeitsweg, zählt nicht nur die Entfernungspauschale.   

Verpflegung:

In den ersten drei Monaten einer beruflichen Fortbildung nutzen Steuerzahlende die Verpflegungspauschalen. Diese sind im Jahr 2020 gestiegen. Abhängig vom täglichen Zeitaufwand und ob eine Übernachtung notwendig war oder nicht, können für die Weiterbildung pro Tag zwischen 14 Euro und 28 Euro angegeben werden. Auch An- und Abreisetage werden berücksichtig. 

Übernachtungskosten:

Kosten für Übernachtungen sind zusätzlich nach Rechnungsbetrag absetzbar. Ist ein Anteil für Verpflegung – wie Frühstück oder Mittagessen – enthalten, wird dieser abgezogen. Wird die Bildungsstätte weniger als drei Tage pro Woche besucht, entfällt die Befristung auf drei Monate. 

Lehrmaterialien:

Genauso wie Arbeitsmittel sind auch Lernmittel für berufliche Weiterbildungen wie Lehrbücher, Kopien und Lernsoftware abzugsfähig. Bis zu einem Preis von 952 Euro (Stand 2023) inklusive Mehrwertsteuer lassen sich Lernmittel sofort abschreiben. Sind einzelne Dinge teurer, werden sie über mehrere Jahre abgeschrieben. 

Technische Ausstattung:

Wird für die Weiterbildung ein Laptop, Tablet oder andere technischen Tools benötigt, können die Anschaffungskosten – genau wie die Kosten für die Lehrmaterialien – abgesetzt oder abgeschrieben werden. 

Kreditkosten:

Handelt es sich um eine kostspielige Fort- oder Weiterbildung, für die ein Kredit aufgenommen wird, können die Zinsen und Gebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Kreditrückzahlung selbst bringt jedoch keine Vergünstigung. 

Kosten der Weiterbildung:

Sämtliche Kosten, die aufgrund der Weiterbildung anfallen - wie beispielsweise Teilnahmegebühren, Anmeldegebühren oder Prüfungsgebühren - können von der Steuer abgesetzt werden.   

Die Alternativen: Fördermaßnahmen für Weiterbildungen

Weiterbilden lohnt sich – denn die Kosten, die für eine Weiterbildung anfallen, amortisieren sich spätestens dann, wenn die neu erlernten Fähigkeiten der Karriere neuen Schwung verleihen. Sei es durch neue Job- sowie Aufstiegschancen oder durch eine gute Argumentation in der nächsten Gehaltsverhandlung. Denn lebenslanges Lernen wird von Unternehmen honoriert: Weiterentwicklungswille und Lernbereitschaft ist immer von Vorteil.   

Damit die Kosten der Weiterbildung also keinen Strich durch die Karriere-Rechnung machen, gibt es neben der Möglichkeit, die Weiterbildung von der Steuer abzusetzen auch noch Alternativen, um die Ausgaben für eine Weiterbildung zu reduzieren.  

  • Der Bildungsgutschein

    Zum einen ist der Bildungsgutschein eine Maßnahme, die Arbeitssuchenden den Einstieg ins Berufsleben erleichtern soll. Zum anderen dient er auch Berufstätigen, die sich neu orientieren müssen, weil der aktuelle Beruf aufgrund einer psychischen oder physischen Einschränkung in Zukunft nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob Du also die Voraussetzung für eine Förderung mit Bildungsgutschein erfüllt sind, wird individuell geprüft und im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit herausgefunden. Wichtig dabei ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Deinen Arbeitsplatz zu sichern.  

  • Kostenübernahme des Arbeitgebers

    Für Arbeitgeber ist die Weiterbildung von Arbeitnehmenden ein Gewinn: zusätzliche Qualifikationen können schließlich direkt im Unternehmen eingesetzt werden. Das steigert die Produktivität und die Qualität der Arbeit. Um das zu fördern, können Unternehmen die Kosten der Weiterbildung zum Teil oder komplett übernehmen. Dafür müssen Arbeitnehmende einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Geht der Antrag bei dem Arbeitgeber durch, reduzieren sich die Ausgaben für eine Weiterbildung zusätzlich. 

Weitere Informationen zu den möglichen Förderungen und kostensenkenden Maßnahmen für eine Weiterbildung erfährst Du auf der Finanzierungsseite für nebenberufliche Weiterbildungen. 

Nichts verpasst - Zusammengefasst:

Ist eine Weiterbildungsmaßnahme beruflich relevant und weist diese für die Karriere einen Nutzen auf, können die Kosten der Weiterbildung von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten, welche für und während der Weiterbildung anfallen, können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Nachdem die Angaben vom Finanzamt geprüft wurden und steuerlich absetzbar sind, reduziert sich die Steuerlast um die anrechenbaren Kosten der Weiterbildung. Was rückwirkend dazu führt, dass sich die Kosten der Weiterbildung reduzieren. Dies gilt für Arbeitnehmende, Selbstständige aber auch Personen in Elternzeit und während der Arbeitslosigkeit. Informieren lohnt sich in jedem Fall.  

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Ich lebe in Innsbruck und bin Redakteurin an der IU Akademie. Ich liebe gute Magazine, das Schreiben und die Berge - ob im Sommer zum Wandern oder im Winter auf der Piste. Wenn es für mich mal nicht in die Natur geht, rolle ich auch gerne die Yogamatte aus oder tausche die Tastatur des Laptops gegen die Tasten am Klavier.
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Sinja Burgemeister
Autorin & Redakteurin IU Akademie
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