Die Kosten Deiner Weiterbildung können bis zu 100% steuerlich berücksichtigt werden. Für Arbeitnehmer:innen können die Kosten bei Werbungskosten angegeben und bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Unter die absetzbaren Kosten fallen beispielsweise die Weiterbildungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptop oder Software und andere. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Daher lohnt es sich, nähere Informationen beim Finanzamt oder Deinem Steuerberatenden einzuholen.