Weiterbildungs-Merkliste
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden: IU) verpflichtet sich zur unentgeltlichen Überlassung eines Tablets, wobei sich die Modellart sowie die Ausstattung des Gerätes nach der zum Übereignungszeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit richtet, an den:die Teilnehmende:n während dessen:derer Programmzeit an der IU Internationalen Hochschule. Der:die Teilnehmende hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung eines Tablets einer bestimmten Marke oder auf die Überlassung einer bestimmten Modellvariante. Das Tablet verfügt über die entsprechende dafür vorgesehene Software und ist WLAN-fähig. Die IU räumt dem:der Teilnehmenden das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare oder überlassbare Recht ein, das Tablet und die gelieferte Software während der Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen, soweit der IU diese Rechte durch Mietkaufvertrag eingeräumt wurden und die IU zur Weitergabe dieser Rechte berechtigt ist. Das überlassene Gerät kann Gebrauchsspuren aufweisen. Dieser Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Mietkaufvertrag zwischen der IU und dem von der IU ausgewählten Unternehmen zur Überlassung des Tablets rechtswirksam zustande kommt. Das Tablet wird dem:der Teilnehmenden durch ein von der IU bestimmtes Unternehmen an eine von dem:der Teilnehmenden zu benennende Adresse in Deutschland oder Österreich geliefert, die das Gerät ihrerseits von dem von der IU ausgewählten Unternehmen erhält. Hat der:die Teilnehmende seinen:ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Österreichs, ist er:sie verpflichtet, für einen Weiterversand des Tablets selbst Sorge zu tragen und insbesondere die Kosten für den erforderlichen Versand an diese finale Adresse selbst zu tragen. Der:die Teilnehmende wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Direktversand außerhalb Deutschlands und Österreichs nicht möglich ist, und erklärt sich mit dieser Regelung sowie den daraus eventuell resultierenden Kosten einverstanden. Sollte das Tablet nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem:der Teilnehmenden keine Rechte und Ansprüche gegenüber der IU zu.
2. ÜBERLASSUNGSZEITRAUM
2.1 Beginn
Das Tablet wird voraussichtlich binnen vier Wochen nach Beginn des Programms an der IU Internationalen Hochschule an den:die Teilnehmende:n versandt. Diese Frist ist jedoch nicht verbindlich, sondern erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Tablets bei dem jeweiligen Unternehmen.
2.2 Vertragsende
Dieser Vertrag endet mit Ablauf des Fernunterrichtsvertrages.
3. (VORZEITIGE) BEENDIGUNG DES PROGRAMMS, KÜNDIGUNG, RÜCKGABEPFLICHT
Die IU ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der:die Teilnehmende gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt insbesondere, wenn der:die Teilnehmende die bei Übergabe installierte Software unbefugt verändert, vervielfältigt oder verbreitet. Eine Kündigung dieses Vertrages hat keine Auswirkung auf den zwischen dem:der Teilnehmenden und der IU geschlossenen Unterrichtsvertrag. Im Falle der Beendigung des Fernunterrichtsvertrags vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch Kündigung einer Partei sowie im Falle des Ablaufs des Unterrichtsvertrages hat der:die Teilnehmende das Tablet in funktionsfähigem Zustand, inklusive der bei Übergabe installierten Software, innerhalb einer Woche nach zurückzugeben, indem der:die Teilnehmende die Rückmeldung beim Support unter support@iu-akademie.de anmeldet, woraufhin der:die Teilnehmende einen Rücksendeschein erhält. Die Kosten des Rückversands trägt die IU. Ferner ist durch den:die rückgebende:n Teilnehmende:n sicherzustellen, dass sich keine persönlichen oder anderen Daten oder Informationen mehr auf dem Tablet befinden. Falls das Programm aus einem anderen Grund als durch Kündigung endet, besteht die Rückgabeverpflichtung innerhalb von einer Woche ab Vertragsende. Gibt der:die Teilnehmende das Tablet nach Beendigung des Fernunterrichtsvertrags nicht vertragsgemäß zurück, so kann die IU für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung einen Betrag in Höhe von 50,00 € monatlich verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES:DER TEILNEHMENDEN
4.1 Pflichten
4.1.1 Untersuchungs- Rüge- und Informationspflichten; Rückgabepflichten
Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, das gelieferte Tablet unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem zwischen den Parteien dieses Vertrags Vereinbarten zu untersuchen und Beanstandungen spezifiziert in Textform innerhalb von drei Tagen der IU mitzuteilen. Später auftretende Mängel, der zufällige Untergang, der Verlust, der Totalschaden oder der Wegfall der Gebrauchsfähigkeit sind der IU ebenfalls in Textform innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Die Rückgabe des Tablets hat durch Rückgabe des Geräts sowie aller dem:der Teilnehmenden überlassenen Originalverpackungen, der Hülle, des Zubehörs (z.B. Kabel) und der Dokumentationsunterlagen/Handbücher zu erfolgen.
4.1.2 Gebrauchs- und Instandhaltungspflichten des:der Teilnehmenden
Der:die Teilnehmende verpflichtet sich, das Tablet in sorgfältiger Weise zu benutzen, insbesondere die Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen. Der:die Teilnehmende hat das Gerät auf seine:ihre Kosten in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die erforderlichen Ersatzteile zu beschaffen und die gegebenenfalls erforderlichen Reparaturen bei dem jeweiligen Unternehmen, welches das Tablet ausgehändigt hat, ausführen zu lassen.
4.2 Haftung
Der:die Teilnehmende haftet für alle Schäden am Gerät und dessen Zubehör (insbesondere für Kabel) und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, des Totalschadens und des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit, der Beschädigung, des vorzeitigen Wertverfalls sowie der sonstigen Verschlechterung des Geräts und des Zubehörs einschließlich einer merkantilen Wertminderung. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der IU sind keine Dritten im Sinne dieser Regelung. Der Eintritt der vorgenannten Ereignisse hat keine Auswirkung auf den zwischen dem:der Teilnehmenden und der IU geschlossenen Unterrichtsvertrag. Der:die Teilnehmende hat das Gerät auf seine:ihre Kosten durch das jeweilige Unternehmen, welches ihm:ihr das Tablet zugesandt hat, unverzüglich instand zu setzen oder durch einen gleichartigen und gleichwertigen Gegenstand zu ersetzen. Wählt der:die Teilnehmende die Instandsetzung, so hat er:sie das Tablet durch das jeweilige Unternehmen, das ihm:ihr das Tablet zugesandt hat, in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen zu lassen und dies der IU gegenüber nachzuweisen. Setzt der:die Teilnehmende gegen den Lieferanten des Tablets im Wege der Nacherfüllung einen Anspruch auf Lieferung eines neuen Tablets durch, so ist die IU damit einverstanden, dass der bisherige Gegenstand gegen einen gleichwertigen und -artigen getauscht wird. In diesem Fall gilt die Regelung, dass der:die Teilnehmende eine Lieferadresse in Deutschland oder Österreich zu benennen hat, entsprechend. Eigentümer des ausgetauschten Tablets ist ebenfalls das jeweilige Unternehmen, das dem:der Teilnehmenden das Tablet zugesandt hat.
5. TECHNISCHER DEFEKT
Im Falle eines technischen Defekts des Geräts obliegt die Geltendmachung von Rechten aus Gewährleistung gegenüber der Leasingfirma oder dem Hersteller dem:der Teilnehmenden. Bei defekten oder leeren Akkus bzw. Batterien des Tablets nimmt die IU keinen Austausch vor; dieser erfolgt kostenfrei durch das Unternehmen, welches dem:der Teilnehmenden das Tablet zugesandt hat.
6. HAFTUNG DER IU
Die IU übernimmt keine Haftung für Schäden, Untergang oder Verlust des Geräts und seines Zubehörs. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Alle Ansprüche und Rechte des:der Teilnehmenden gegen die IU wegen Sach- und Rechtsmängeln des Tablets oder wegen dessen mangelnder Verwendbarkeit sind zu jeder Zeit ausgeschlossen. Wird das Gerät zur Reparatur an das entsprechende Unternehmen eingesandt, ist die IU nicht verpflichtet, für den Reparaturzeitraum ein Ersatzgerät zu stellen. Gehen im Wege des Austauschs oder der Reparatur Daten des:der Teilnehmenden verloren, übernimmt die IU für den Verlust der Daten keine Haftung.
7. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, UNTERVERMIETUNG ODER ABTRETUNG
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des:der Teilnehmenden am Tablet wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen der IU ist nicht zulässig. Der:die Teilnehmende ist nicht berechtigt, den Besitz oder das Eigentum an dem Tablet zu übertragen oder Gebrauchs- und Nutzungs- oder sonstige Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag zu verpfänden oder abzutreten.
8. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, DATENSCHUTZ
Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Teilnehmende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein:ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart. Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck oder wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht. Der:die Teilnehmende willigt ein, dass die IU im erforderlichen Umfang persönliche Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, speichert, erhebt und verarbeitet. Ferner erklärt sich der:die Teilnehmende damit einverstanden, dass in gesetzlich festgelegten Fällen seine:ihre Daten an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
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