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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Durchführung der Weiterbildung

1.1. Weiterbildungsbezeichnung und Abschluss

Die IU Internationale Hochschule (nachfolgend: IU) verpflichtet sich zur Durchführung der ausgewählten Weiterbildung nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die IU zustande. Sofern der:die Teilnehmende mindestens 80 Prozent der zu absolvierenden Lernkontrolleinheiten und ggf. weitere Leistungen (z.B. Projektberichte, Seminararbeiten etc.) der gesamten Weiterbildung besteht, erhält er:sie ein Teilnahmezertifikat. Der:die Teilnehmende erwirbt zusätzlich ein Abschlusszertifikat für die Weiterbildung, sofern der:die Teilnehmende alle Kurse und die dazugehörigen Prüfungsleistungen bestanden hat und keine der notwendigen Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden wurde. Wurden weniger als 80 Prozent der zu absolvierenden Lernkontrolleinheiten erfolgreich absolviert oder ggf. weitere Leistungen (z. B. Projektberichte, Seminararbeiten etc.) der gesamten Weiterbildung nichterfolgreich absolviert, erhält der:die Teilnehmende kein Zertifikat. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form zurVerfügung gestellt wird. Ferner wird dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form eine Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms für das Fernunterrichtsprogramm an der IU Internationale Hochschule zur Verfügung gestellt.

1.2. Teilnahmebescheinigung

Die IU händigt dem Teilnehmenden nach Abschluss der Weiterbildung gemäß denVoraussetzungen nach 1.1 dieses Vertrages eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe zum Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Weiterbildung aus.

1.3. Änderung von Programmplänen

Die IU hat das Recht, Programmpläne abzuändern, soweit dies für den:die Teilnehmenden zumutbar ist und dem Ausbildungsziel der Weiterbildung entspricht.

2. Vertragslaufzeit

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit beginnt entsprechend dem auf Seite 1 gewählten Startdatum, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten und endet nach der auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2.2. Verkürzung der Weiterbildungsdauer durch Anrechnung von Vorleistungen

Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen auf Grund der Absolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf der Website der IU unter Weiterbildung gelistet sind, im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegendenQuellprogramms angerechnet werden. Diese Anrechnung kann zu einer Änderung derWeiterbildungsdauer und -gebühren führen. Anrechnungen anderer Vorkenntnisse undQualifikationen, insbesondere die Anrechnung extern erworbener Vorkenntnisse undQualifikationen, sind nicht möglich.

2.3. Ordentliche Kündigung des Vertrages

Ordentliche Kündigung des Vertrages Für Verträge mit einer Vertragslaufzeit von insgesamt höchstens sechs Monaten, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der:die Teilnehmende kann den Vertrag, sofern dieser eine Vertragslaufzeit von mehr als sechs Monaten hat, ohneAngabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einerFrist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von dreiMonaten kündigen. Das Recht der IU und des:der Teilnehmenden, den Vertrag aus wichtigemGrund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigungsantrag inCare oder per E-Mail) zu erfolgen.

2.4. Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Teilnehmenden liegen insbesondere bei entsprechend nachgewiesenem unerwarteten Eintreten einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des:der Teilnehmenden vor. Der Wechsel derWeiterbildung, ein Umzug des:der Teilnehmenden, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oderfamiliäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung. Wenn nachVertragsschluss die Zulassung für die Weiterbildung erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Teilnehmende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zweiWochen kündigen. Die IU kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einerFrist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der IU die Fortsetzung desVertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei nicht fristgemäß bezahlten Weiterbildungsgebühren, Verstößen gegen die Prüfungsordnung der IU oder bei kriminellen Handlungen des:der Teilnehmenden zulasten der IU oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Fernunterrichtsprogramms nicht erteilt wird.

2.5. Widerrufsrecht

Der:die Teilnehmende hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der:die Teilnehmende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Teilnehmende die IU mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das Muster-Widerrufsformular, welches dem:der Teilnehmenden im Online System Care digital zur Verfügung gestellt wird, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vorAblauf der Widerrufsfrist absendet.

3. Weiterbildungsgebühren

3.1. Weiterbildungsgebühren

Der Vertrag hat eine auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegte Laufzeit. Die Laufzeitbeginnt entsprechend dem auf Seite 1 gewählten Startdatum, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten und endet nach der auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesamtkosten der gewählten Weiterbildung sind auf der Seite 1 des Weiterbildungsvertrages angegeben. Die auf der Seite 1 des Weiterbildungsvertrages angegebenen Gesamtkosten sind auch dann in vollem Umfang von dem:der Teilnehmenden zu zahlen, wenn die Weiterbildung vor dem vereinbarten Vertragsende wie auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages angegeben durch den:die Teilnehmenden erfolgreich beendet wird.

3.2. Zahlungsweise und Zahlungsfrist

Bei einer monatlichen Zahlungsweise sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Weiterbildungsgebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats an die IU zu überweisen. Alternativ können die Gesamtkosten für die Weiterbildung in Gänze im Voraus gezahlt werden. Bei einer Vorauszahlung sind die Gesamtkosten für die Weiterbildung vollständig bis spätestens zudem auf der Seite 1 dieses Vertrages angegeben Beginn der Weiterbildung an die IU zu überweisen.Änderungen bezüglich der Höhe der Weiterbildungsgebühren können sich bei Rabattaktionen ergeben.

3.3. Weiterbildungsgebührenreduktion durch Anrechnung von Vorleistungen

Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen auf Grund der Absolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf der Website der IU unter Weiterbildung gelistet sind, im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegendenQuellprogramms angerechnet werden. Diese Anrechnung kann zu einer Änderung derWeiterbildungsdauer sowie der Vertragsdauer und zu einer Reduzierung vonWeiterbildungsgebühren führen. Sofern sich die Vertragsdauer in Folge der Anrechnung von Vorkenntnissen und Qualifikationen auf Grund der Absolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf der Website der IU unter „Weiterbildung“ gelistet sind, im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms reduziert, wird dem:der Teilnehmenden die veränderte Vertragsdauer elektronisch mitgeteilt.Erfolgt die Antragstellung auf Anrechnung von Vorkenntnissen und Qualifikationen auf Grund derAbsolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf der Website derIU unter Weiterbildung gelistet sind, vor dem in Ziff. 2.1. festgelegten Beginn der Weiterbildung, so reduzieren sich die Gebühren in Höhe der bereits an die IU gezahlten Weiterbildungsgebühren bezogen auf das/die bereits absolvierte(n) Modul(e) am Ende dieser Weiterbildung. Die Reduktion der Weiterbildungsgebühren erfolgt dergestalt, dass sich die Anzahl der zu zahlenden Raten bzw. die Höhe der Abschlussrate verringert. Die Höhe der zu zahlenden Raten bleibt ansonsten während der Laufzeit unverändert. Bei einer vereinbarten Vorauszahlung erfolgt eine Verrechnung der bis zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung zu viel gezahlten Weiterbildungsgebühren in Formeiner Rückerstattung der zu viel gezahlten Weiterbildungsgebühren an den:die Teilnehmenden.Die Reduktion der Weiterbildungsgebühren aufgrund einer Anrechnung von Vorleistungen aufGrund der Absolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf derWebsite der IU unter Weiterbildung gelistet sind, ist nur Teilnehmenden, die ihre Weiterbildung ander IU erfolgreich beenden, vorbehalten. Teilnehmende, die ihre Weiterbildung nicht erfolgreich abschließen, erhalten keine Reduktion der Weiterbildungsgebühren aufgrund der Anrechnung von Vorleistungen. Die Reduzierung der Weiterbildungsgebühren wird dem Antragsteller elektronisch mitgeteilt. Bei einer Antragstellung auf Anrechnung von Vorkenntnissen und Qualifikationen aufGrund der Absolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf derWebsite der IU unter Weiterbildung gelistet sind, nach dem in Ziff. 2.1. festgelegten Beginn derWeiterbildung erfolgt keine Reduktion der Weiterbildungsgebühren.

4. Pflichten des:der Teilnehmenden

4.1. Zahlung der Weiterbildungsgebühren

Falls die Weiterbildungsgebühren nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind, ist die IU berechtigt,eventuell anfallende Gebühren dem:der Teilnehmenden in Rechnung zu stellen. Unabhängigdavon ist die IU zur Außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der:dieTeilnehmende mit der Zahlung der Weiterbildungsgebühren in Verzug ist.

4.2. Adressänderung

Der:die Teilnehmende hat der IU Änderungen seines:ihres Namens und seiner:ihrer Adresseunverzüglich mitzuteilen.

4.3. Erbringung von Prüfungsleistungen mittels Online-Tools

Dem:der Teilnehmenden ist bekannt, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs derDurchführung von Online-Klausuren Englischkenntnisse in einem geringen Umfang notwendig sind, da die Kommunikation mit den Proctoren (Klausuraufsichtspersonen) lediglich in englischer Sprache möglich ist. Die Erbringung von Prüfungsleistungen in bestimmten Modulen bzw. Kursen kann teilweise nur durch die Nutzung von Online-Tools erfolgen, die eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU erfordern. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in gesondertenInformationsblättern erläutert.

4.4. Überprüfung mittels Plagiatssoftware

Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, eine elektronische Fassung seiner Prüfungsarbeiten in elektronisch kopier- und lesbarem Format (z. B. DOC, DOCX, PDF, RTF) frei von allen personenbezogenen Daten (ohne Deckblatt, persönliche Erklärungen, Widmungen, Unterschrift etc.) zur Ermöglichung einer Überprüfung seiner Prüfungsarbeit mittels einer Plagiatssoftwaredurch die IU zur Verfügung zu stellen. Der:die Teilnehmende räumt der IU und eigens hierzu von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die Prüfungsarbeit für diesen Zweck zu nutzen.

4.5. Wahrung des Urheberrechts

Sämtliche Weiterbildungsinhalte und –medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung inanderen als den vertraglich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigenschriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte. Zulässig ist dasSpeichern und Ausdrucken der Weiterbildungsinhalte und –medien für persönliche Zwecke.

4.6. Weitere Pflichten

Der:die Teilnehmende erkennt die jeweils gültige Allgemeine Prüfungsordnung sowie die Studien-und Prüfungsordnung des Quellstudienganges, die Nutzungsordnung der IU für die Bibliothek und die Richtlinien für Online- Klausuren und die Richtlinien für Online– Präsentationen als für sich verbindlich an

5. Virtueller Campus und digitales Lehrmaterial

Zentrale Lernprozesse der Weiterbildung sowie die Weiterbildungsorganisation werden internetbasiert über den virtuellen Campus der IU abgewickelt. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte ist in den Weiterbildungsgebühren nicht enthalten. DerTeilnehmende ist allein dafür verantwortlich, technisches Equipment (Hard- und Software)bereitzustellen, das den Anforderungen der IU entspricht. Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der IU eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, in seiner:ihrer Region zurVerfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche technische Ausrüstung (Soft- und Hardware) sind auf der Webseite gelistet (https://www.iu-akademie.de/kontakt-und-faq/). Der virtuelle Campus der IU ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden dem:der Teilnehmende zu Beginn der Weiterbildung mitgeteilt und er:sie sichert zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den virtuellen Campus oder auf die Lernmaterialien der Weiterbildung zu ermöglichen.

6. Datenschutz

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des:derTeilnehmenden in diesem Zusammenhang sind in dem gesonderten Informationsschreiben zumDatenschutz erklärt, welches den Teilnehmenden auf der Homepage der IU Akademie zugänglich gemacht wird. Die IU verwendet zur Durchführung des Fernunterrichtsvertrags Softwareverschiedener Anbieter, durch die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Der:die Teilnehmende willigt ein, dass die IU im erforderlichen Umfang persönliche Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder derVertragsdurchführung ergeben, speichert, erhebt und verarbeitet. Ferner erklärt sich der:dieTeilnehmende damit einverstanden, dass in gesetzlich festgelegten Fällen seine:ihre Daten an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

7. Haftung der IU

Die IU haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die IU haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigenPflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlungeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesenAusnahmefällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.

8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für denFall, in dem der:die Teilnehmende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für denSitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart. Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Die IU hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine privatwirtschaftliche Bürgschaft gestellt, welche unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Trägers, allen Teilnehmenden den Abschluss ihrer Weiterbildung garantiert. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der FreistaatThüringen keine zusätzliche Sicherung gewährt. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch dieÄnderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne odermehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.

AUSZEICHNUNGEN, AKKREDITIERUNGEN UND ZERTIFIZIERUNGEN