2.1. Vertragsdauer
Der Vertrag hat eine auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit beginnt entsprechend dem auf Seite 1 gewählten Startdatum, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten und endet nach der auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.2. Verkürzung der Weiterbildungsdauer durch Anrechnung von Vorleistungen
Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen auf Grund der Absolvierung von Modulen aus den Weiterbildungsprogrammen der IU, welche auf der Website der IU unter Weiterbildung gelistet sind, im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegendenQuellprogramms angerechnet werden. Diese Anrechnung kann zu einer Änderung derWeiterbildungsdauer und -gebühren führen. Anrechnungen anderer Vorkenntnisse undQualifikationen, insbesondere die Anrechnung extern erworbener Vorkenntnisse undQualifikationen, sind nicht möglich.
2.3. Ordentliche Kündigung des Vertrages
Ordentliche Kündigung des Vertrages Für Verträge mit einer Vertragslaufzeit von insgesamt höchstens sechs Monaten, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der:die Teilnehmende kann den Vertrag, sofern dieser eine Vertragslaufzeit von mehr als sechs Monaten hat, ohneAngabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einerFrist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von dreiMonaten kündigen. Das Recht der IU und des:der Teilnehmenden, den Vertrag aus wichtigemGrund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigungsantrag inCare oder per E-Mail) zu erfolgen.
2.4. Außerordentliche Kündigung des Vertrages
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Teilnehmenden liegen insbesondere bei entsprechend nachgewiesenem unerwarteten Eintreten einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des:der Teilnehmenden vor. Der Wechsel derWeiterbildung, ein Umzug des:der Teilnehmenden, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oderfamiliäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung. Wenn nachVertragsschluss die Zulassung für die Weiterbildung erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Teilnehmende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zweiWochen kündigen. Die IU kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einerFrist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der IU die Fortsetzung desVertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei nicht fristgemäß bezahlten Weiterbildungsgebühren, Verstößen gegen die Prüfungsordnung der IU oder bei kriminellen Handlungen des:der Teilnehmenden zulasten der IU oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Fernunterrichtsprogramms nicht erteilt wird.
2.5. Widerrufsrecht
Der:die Teilnehmende hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der:die Teilnehmende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Teilnehmende die IU mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das Muster-Widerrufsformular, welches dem:der Teilnehmenden im Online System Care digital zur Verfügung gestellt wird, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vorAblauf der Widerrufsfrist absendet.