Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Durchführung der Weiterbildung

1.1. Weiterbildungsbezeichnung und Abschluss

Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden: IU), Trägerin der IU Internationale Hochschule, verpflichtet sich zur Durchführung der auf Seite 1 dieses Vertrages (im Folgenden: Vertrag) ausgewählten Weiterbildung nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms für das Fernunterrichtsprogramm an der IU Internationale Hochschule. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die IU zustande.

Sofern der:die Teilnehmende mindestens 80 Prozent der zu absolvierenden Lernkontrolleinheiten und ggf. weitere Leistungen (z.B. Projektberichte, Seminararbeiten etc.) der gesamten Weiterbildung besteht, erhält er:sie ein Weiterbildungszeugnis ohne Noten. Der:die Teilnehmende erwirbt zusätzlich ein Weiterbildungszeugnis mit Noten für die Weiterbildung, sofern der:die Teilnehmende alle Kurse und die dazugehörigen Prüfungsleistungen bestanden hat und keine der notwendigen Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden wurde.

Wurden weniger als 80 Prozent der zu absolvierenden Lernkontrolleinheiten erfolgreich absolviert oder ggf. weitere Leistungen (z. B. Projektberichte, Seminararbeiten etc.) der gesamten Weiterbildung nicht erfolgreich absolviert, erhält der:die Teilnehmende kein Weiterbildungszeugnis. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird. Ferner wird dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form eine Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellprogramms für das Fernunterrichtsprogramm an der IU Internationale Hochschule zur Verfügung gestellt.

1.2. Teilnahmebescheinigung

Die IU händigt dem:der Teilnehmenden nach Abschluss der Weiterbildung eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe zum Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Weiterbildung aus.

1.3. Änderung von Programmplänen

Die IU hat das Recht, Programmpläne abzuändern, soweit dies für den:die Teilnehmende:n zumutbar ist und dem Ausbildungsziel der Weiterbildung entspricht.

2. Vertragslaufzeit

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat die auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit beginnt entsprechend dem auf Seite 1 gewählten Startdatum, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Campus Management System und endet nach der auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages festgelegten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2.2. Ordentliche Kündigung des Vertrages

Bis zum Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. Nach Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. Das Recht der IU und des:der Teilnehmenden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigung per Formular auf der Webseite der IU oder per E-Mail) zu erfolgen.

2.3. Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Teilnehmenden liegen insbesondere bei entsprechend nachgewiesenem unerwarteten Eintreten einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des:der Teilnehmenden vor. Der Wechsel der Weiterbildung, ein Umzug des:der Teilnehmenden, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung. Wenn nach Vertragsschluss die Zulassung für die Weiterbildung erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Teilnehmende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zwei Wochen kündigen. Die IU kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der IU die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bei nicht fristgemäß bezahlten Weiterbildungsgebühren, bei der Erteilung unrichtiger Angaben zu der teilnehmenden Person, bei mangelnder Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit des:der Teilnehmenden, bei häufig unentschuldigter Abwesenheit des:der Teilnehmenden, bei einem Fehlverhalten des:der Teilnehmenden gegenüber anderen Teilnehmenden oder gegenüber Mitarbeitenden der IU, bei Missachtung von Ausbilderweisungen der IU, bei Nichterreichung des Lehrgangsziels, bei Verstößen gegen die (Prüfungs-)ordnung der IU Internationale Hochschule der zugrundeliegenden Quellprogramme, bei kriminellen Handlungen des:der Teilnehmenden zulasten der IU bestehen oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Fernunterrichtsprogramms nicht erteilt wird. Bevor eine fristlose Kündigung aufgrund von Fehlverhalten des:der Teilnehmenden durch die IU ausgesprochen wird, erteilt die IU dem:der Teilnehmenden eine Abmahnung in Textform.2.1.

2.4. Widerrufsrecht

Der:die Teilnehmende hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der:die Teilnehmende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Teilnehmende die IU mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er:sie kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er:sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3. Weiterbildungsgebühren

3.1. Weiterbildungsgebühren

Die Gesamtkosten der gewählten Weiterbildung sind auf der Seite 1 des Weiterbildungsvertrages angegeben. Die auf der Seite 1 des Weiterbildungsvertrages angegebenen Gesamtkosten sind auch dann in vollem Umfang von dem:der Teilnehmenden zu zahlen, wenn die Weiterbildung vor dem vereinbarten Vertragsende wie auf Seite 1 des Weiterbildungsvertrages angegeben durch den:die Teilnehmende:n erfolgreich beendet wird. Im Falle einer anteiligen oder vollständigen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber des:der Teilnehmenden werden die Gebühren für die Weiterbildung vom jeweiligen Kostenträger direkt an die IU Internationale Hochschule überwiesen. Die Quote der vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten ist der IU bei Vertragsschluss mitzuteilen. Die Bereitstellung der Schulungsunterlagen ist in den Weiterbildungsgebühren enthalten.

3.2. Zahlungsweise und Zahlungsfrist

Bei einer monatlichen Zahlungsweise sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Weiterbildungsgebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats, spätestens jedoch zum in der Rechnung angegebenen Datum,  an die IU zu überweisen, unabhängig davon, ob die Zahlung komplett oder anteilig durch den:die Teilnehmende:n erfolgt oder eine Kostenübernahme nachträglich wegfällt.. Alternativ können die Gesamtkosten für die Weiterbildung in Gänze im Voraus gezahlt werden. Bei einer Vorauszahlung sind die Gesamtkosten für die Weiterbildung vollständig bis spätestens vier (4) Wochen nach dem auf der Seite 1 dieses Vertrages angegeben Beginn der Weiterbildung an die IU zu überweisen. Änderungen bezüglich der Höhe der Weiterbildungsgebühren können sich bei Rabattaktionen ergeben. 


4. Pflichten des:der Teilnehmenden

4.1. Zahlung der Weiterbildungsgebühren

Falls die Weiterbildungsgebühren nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind, ist die IU berechtigt, eventuell anfallende Gebühren dem:der Teilnehmenden in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon ist die IU zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der:die Teilnehmende mit der Zahlung der Weiterbildungsgebühren in Verzug ist.

4.2. Adressänderung

Der:die Teilnehmende hat der IU Änderungen seines:ihres Namens und seiner:ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen.

4.3. Erbringung von Prüfungsleistungen mittels Online-Tools

Die Erbringung von Prüfungsleistungen in bestimmten Modulen bzw. Kursen kann teilweise nur durch die Nutzung von Online-Tools erfolgen, die eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU erfordern. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in gesonderten Informationsblättern erläutert. Dem:der Teilnehmenden ist bekannt, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Durchführung von Online-Klausuren Englischkenntnisse in einem geringen Umfang notwendig sind, da die Kommunikation mit den Proctoren (Klausuraufsichtspersonen) lediglich in englischer Sprache möglich ist.

4.4. Überprüfung mittels Plagiatssoftware

Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, eine elektronische Fassung seiner:ihrer Prüfungsarbeiten in elektronisch kopier- und lesbarem Format (z. B. DOC, DOCX, PDF, RTF) frei von allen personenbezogenen Daten (ohne Deckblatt, persönliche Erklärungen, Widmungen, Unterschrift etc.) zur Ermöglichung einer Überprüfung seiner:ihrer Prüfungsarbeit mittels einer Plagiatssoftware durch die IU zur Verfügung zu stellen. Der:die Teilnehmende räumt der IU und eigens hierzu von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die Prüfungsarbeit für diesen Zweck zu nutzen.

4.5. Wahrung des Urheberrechts

Sämtliche Weiterbildungsinhalte und -medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den vertraglich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte. Zulässig ist das Speichern und Ausdrucken der Weiterbildungsinhalte und -medien für persönliche Zwecke.

4.6. Weitere Pflichten

Der:die Teilnehmende erkennt die jeweils gültige Allgemeine Prüfungsordnung sowie die Studien- und Prüfungsordnung des Quellstudienganges der IU Internationale Hochschule, die Nutzungsordnung der IU für die Bibliothek und die Richtlinien für Online- Klausuren und die Richtlinien für Online– Präsentationen als für sich verbindlich an.

5. Virtueller Campus und digitales Lehrmaterial

Zentrale Lernprozesse der Weiterbildung sowie die Weiterbildungsorganisation werden internetbasiert über den virtuellen Campus der IU abgewickelt. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte ist in den Weiterbildungsgebühren nicht enthalten. Der:die Teilnehmende ist allein dafür verantwortlich, technisches Equipment (Hard- und Software) bereitzustellen, das den Anforderungen der IU entspricht. Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der IU eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, in seiner:ihrer Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche technische Ausrüstung (Soft- und Hardware) sind auf der Webseite gelistet (https://www.iu-akademie.de/kontakt-und-faq/). Der virtuelle Campus der IU Internationale Hochschule ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden dem:der Teilnehmenden zu Beginn der Weiterbildung mitgeteilt und er:sie sichert zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den virtuellen Campus oder auf die Lernmaterialien der Weiterbildung zu ermöglichen.

6. Datenschutz

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des:der Teilnehmenden in diesem Zusammenhang sind in dem gesonderten Informationsschreiben zum Datenschutz erklärt, welches den Teilnehmenden auf der Homepage der IU Akademie zugänglich gemacht wird. Die IU verwendet zur Durchführung des Fernunterrichtsvertrags Software verschiedener Anbieter, durch die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgt. 

7. Haftung der IU

Die IU haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die IU haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.

8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Teilnehmende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein:ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart. Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Die IU hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine privatwirtschaftliche Bürgschaft gestellt, welche unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Trägers, allen Teilnehmenden den Abschluss ihrer Weiterbildung garantiert. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der Freistaat Thüringen keine zusätzliche Sicherung gewährt. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.

AUSZEICHNUNGEN, AKKREDITIERUNGEN UND ZERTIFIZIERUNGEN

Siegel Certuria Trägerzulassung
Siegel ZFU Zertifizierung
e-Learning Award 2021
Auszeichnung SZ Institut "Top Hochschule für Weiterbildung 2025"
Siegel TÜV Süd Klimaneutral
Siegel CHE Ranking